Das ELR
Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.
Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Unterstützt werden hier nicht konkurrierende Betriebe, sondern Investitionen, die zum Erhalt des Angebots am Ort beitragen oder durch Neugründung ein neues Angebot vor Ort schaffen.
Im Fokus des Förderschwerpunkts Wohnen/Innenentwicklung steht die Aktivierung innerörtlicher Potenziale unter anderem durch
- Umnutzungen leerstehender Gebäude,
- umfassende Modernisierungen,
- Aufstockungen von Gebäuden
- sowie innerörtliche Nachverdichtungen.
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung sind Neubauprojekte in Baulücken zur Eigennutzung künftig nur noch förderfähig, wenn sie mit überwiegendem Einsatz CO2- bindender Baustoffe, wie z.B. Holz, in der neuen Tragwerkskonstruktion errichtet werden.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Darüber hinaus sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen, förderfähig. Zu beachten ist, dass Neubauprojekte in diesem Förderschwerpunkt nur förderfähig sind, sofern die Tragwerkskonstruktion durch überwiegenden Einsatz ressourcenschonender, CO2- bindender Baustoffe wie z.B. Holz errichtet wird.
CO2-Speicherzuschlag
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann einen Förderzuschlag auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.
Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte.
Das MLR entscheidet im Frühjahr 2025 über die Aufnahme in das ELR.
Für die Antragstellung ist es notwendig, dass alle erforderlichen Unterlagen bis spätestens 13.09.2024 bei der Gemeinde vorliegen. Wir bitten deshalb darum, bereits frühzeitig mit der Stadtverwaltung in Kontakt zu treten und die erforderlichen Antragsunterlagen abzustimmen. Bitte beachten Sie, dass die Antragsunterlagen digital eingereicht werden müssen.
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, wenden Sie sich bitte an das Rechnungsamt (Ansprechpartner: Herr Bührer Tel. 07682/804-30 E-Mail: julian.buehrer@elzach.de).
Es können nur Projekte angemeldet werden, deren bauliche Umsetzung in 2025 beginnt und die vor der Programmentscheidung nicht begonnen worden sind.
Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/.