Angeln am Angelsee und an der Elz
Unser Angelsee im Ortsteil Oberprechtal und die nahe gelegene Elz laden inmitten idyllischer Natur zum Angelsport ein.
Tageskarten (Erlaubnisschein) erhalten Sie für beide Gewässer zusammen in der Tourist-Info in Oberprechtal und im Oberprechtäler Gasthaus zum Schützen zum Preis von 15,00 € pro Person und Tag.
Der Erlaubnisschein berechtigt zum Angeln an der Elz (ab Brücke Gasthof Adler in Oberprechtal bis Gemarkungsgrenze Prechtal) sowie am Angelsee in Oberprechtal.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen, die neben dem Erlaubnisschein einen gültigen Fischereischein beinhalten und die gefassten verbindlichen Abweichungen und Fangbeschränkungen.
Im Übrigen gilt:
1. Zweifelsfragen, etwa hinsichtlich der Fischereigrenzen, hat der Erlaubnisscheininhaber ggf. vor Ausübung der Fischerei auf der Kurverwaltung/Tourist Information Zweitälerland (Schulstrasse 8)
oder beim Angelverein Oberes Elztal e. V. zu erfragen.
2. Beobachtungen über Fischsterben oder Krankheiten sind mitzuteilen.
3. Der Erlaubnisscheininhaber ist verpflichtet, den Kontrollorganen des Angelvereins auf Verlangen den Erlaubnisschein und das Fangergebnis vorzuzeigen. Verstöße dagegen bzw. gegen
andere Bestimmungen haben den sofortigen und entschädigungslosen Widerruf des Erlaubnisscheins zur Folge. Die Erstattung einer Strafanzeige behält sich der Verein vor.
Angelsee
1. Die Angelfischerei darf mit maximal zwei Grundangeln und einer Kopfrute ohne Ringe und Rolle ausgeübt werden.
2. Die Angelruten dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
3. Das Hältern von Fischen ist grundsätzlich nicht zulässig. Setzkescher sind untersagt.
4. Es darf pro Tag insgesamt 1 „Edelfisch“ gemäß nachstehender Tabelle entnommen werden, wenn seine Größe dem Entnahmemaß entspricht. Unter- wie übermaßige Fische sind schonend
zurückzusetzen. Nach Entnahme ist das gezielte Angeln auf die genannten „Edelfische“ verboten.
Hecht (Esox lucius) 50 cm - 90 cm
Karpfen (Cyprinus carpio) 45 cm - 60 cm
Schleie (Tinca tinca) 25 cm - 45 cm
Zander (Sander lucioperca) 50 cm - 75 cm
5. Der Stör ist ganzjährig geschont und darf nicht entnommen werden
Elz
6. An der Elz darf nur mit einer Handangel gefischt werden. Erlaubt sind Fliegen- oder Spinnrute. Es sind zwingend Schonhaken zu verwenden. Drillinge sind verboten.
7. Pro Tag dürfen maximal 2 Forellen entnommen werden. Das Mindestmaß beträgt 30 cm.
Angelsee und Elz
8. Geangelt werden darf täglich eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang.
9. Gefangene Fische dürfen nicht gehältert und/oder ausgetauscht werden.
10. Der Karteninhaber unterwirft sich den Bestimmungen des Merkblattes
Kontakt
Angelverein Oberes Elztal e.V.
Schulstrasse 8
79215 Elzach-Oberprechtal
E-Mail: info-asv-oberes-elztal@web.de