Lärmaktionsplan
Beschluss des Lärmaktionsplans zur Umsetzung der dritten Stufe der EG-Umgebungsrichtlinie gemäß § 47 d BImSchG
Die Stadt Elzach hat als für die Lärmaktionsplanung zuständige Behörde einen Lärmaktionsplan nach § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) aufgestellt. Der Beschluss erfolgte unter Abwägung der im Offenlagezeitraum des Entwurfs eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 15.09.2020. Der Lärmaktionsplan mit Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Lärm der Hauptverkehrsstraßen kann über die Internetseite der Stadt Elzach unter www.elzach.de unter öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden.
Die Unterlagen zum Lärmaktionsplan können nachstehend eingesehen werden: