Leistungen

Studienplatz ohne Zulassungsbeschränkung - sich bewerben / einschreiben

Die Anforderungen können sich je nach gewähltem Studiengang und Hochschule unterscheiden. In der Regel können Sie sich direkt einscheiben.

Die Informationen und Unterlagen finden Sie auf den Internetseiten der Hochschulen bzw. bei deren Studierendensekretariaten, Zulassungsämtern und Studienbüros.

Wenn Sie an der Dualen Hochschule studieren wollen, bewerben Sie sich bei Unternehmen oder Sozialeinrichtungen.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

die jeweilige Hochschule

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • gegebenenfalls Erfüllung spezieller Anforderungen

Verfahrensablauf

Die Anforderungen können sich unterscheiden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Hochschulen.

Fristen

Im DoSV-Anmeldeverfahren gelten folgende Fristen:

  • 15. Juli für das kommende Wintersemester
  • 15. Januar für das kommende Sommersemester

Im Übrigen informieren Sie sich bitte auf den Internetseiten der Hochschulen.

Hinweis: Studierfähigkeitstests können schon zu einem früheren Zeitpunkt stattfinden. Erkundigen Sie sich bitte über etwaige Termine frühzeitig bei der Hochschule, die das Verfahren für den gewünschten Studiengang durchführt.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie einzureichen müssen und in welcher Form erfahren Sie auf den Internetseiten der Hochschulen.

Kosten

Gegebenenfalls fallen Gebühren für die Teilnahme an Studieneignungstests oder Auswahlgesprächen an.

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

  • § 60 Landeshochschulgesetz (LHG) (Immatrikulation)
  • § 63 Landeshochschulgesetz (LHG) (Ausführungsbestimmungen)
  • § 34 Hochschulzulassungsverordnung (HZVO)

Freigabevermerk

16.02.2024 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

Ihr Kontakt zu uns

Stadtverwaltung Elzach
Hauptstraße 69
79215 Elzach
Telefon 07682 - 804 - 0
Fax 07682 - 804 - 55

Öffnungszeiten

Montag - Freitag  08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung möglich!
 

Sitzungstermine

Ortsrecht

Sprechstunden des Bürgermeisters

In regelmäßigen Abständen hält der Bürgermeister Sprechstunden ab, in denen Sie Ideen, Wünsche und Anliegen direkt vortragen können.

Die Termine koordiniert:
Michaela Wisser
Rathaus Zimmer 8
Telefon 07682 / 804-51