Grünabfall entsorgen
Grünabfälle können Sie entsorgen
- durch Eigenkompostierung,
- an einer örtlichen Sammelstelle (Grüngutsammelstelle),
- an einer Grünabfallkompostierungsanlage.
Grünabfälle sollten getrennt nach "krautig" und "holzig" gesammelt und erfasst werden.
Zuständige Stelle
der Abfallwirtschaftsbetrieb in Ihrem Stadt- oder Landkreis
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie möchten Grünabfall entsorgen, beispielsweise
- Gras- und Heckenschnitt,
- Rasenschnitt,
- Stauden,
- Abraum von Beeten,
- Blumen,
- Balkonpflanzen,
- Gestecke,
- Abdeckreisig,
- Laub,
- Gehölzschnitt (Äste, Baumholz).
Entfernen Sie vorher anhaftende Fremdstoffe wie Draht- oder Kunststoffreste.
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes, welche Holsysteme in Ihrem Stadt- oder Landkreis angeboten werden und was genau Sie über die Grünabfallabholung oder an den Sammelstellen (Grünschnittstellen) entsorgen dürfen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.
Rechtsgrundlage
die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis.